Allgemeine Geschäftsbedingungen
Teil 1 – Allgemeine Bestimmungen
1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen AnRo Live & MORE und dem Kunden geschlossen werden.
1.2 AnRo Live & MORE bietet dem Kunden verschiedene Agenturleistungen an. Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen AnRo Live & MORE und dem Kunden.
1.3 AnRo Live & MORE schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen.
1.4 AnRo Live & MORE ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. AnRo Live & MORE bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Kunden. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, sofern für AnRo Live & MORE ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft.
1.5 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Kunden verwendet werden, erkennt AnRo Live & MORE – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.
2. Mitwirkungspflichten des Kunden
2.1 Sofern der Kunde AnRo Live & MORE Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Verfügung stellt, hat er dafür zu sorgen, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) oder sonstige Rechtsnormen verstoßen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass AnRo Live & MORE von Rechts wegen nicht berechtigt ist, Rechtsberatungsleistungen gegenüber dem Kunden zu erbringen. AnRo Live & MORE ist insbesondere nicht verpflichtet und rechtlich nicht in der Lage, das Geschäftsmodell des Kunden und/oder die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Layouts, Grafiken, Texte etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen. AnRo Live & MORE wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstige Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Soweit der Kunde bestimmte Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks erteilt, haftet er hierfür selbst.
2.2 Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten, Werke (z.B. die Daten für das Impressum, Grafiken etc.) und Zugänge vollständig und korrekt mitzuteilen. Er hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm erteilten Weisungen mit dem geltenden Recht in Einklang stehen.
2.3 Der Kunde ist – vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen – für die Beschaffung des Materials zur Erbringung der Agenturleistungen (z.B. Grafiken, Videos) selbst verantwortlich und stellt diese AnRo Live & MORE rechtzeitig zur Verfügung. Stellt der Kunde diese nicht zur Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, so kann AnRo Live & MORE nach eigener Wahl unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z.B. Stockfoto-Dienstleister) verwenden oder die entsprechenden Teile der Webseite mit einem Platzhalter versehen.
2.4 Sofern für einzelne Auftragsbestandteile der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen – von AnRo Live & MORE zu stellenden – Vertrag vor Beginn der Leistungserbringung abzuschließen.
2.5 Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist AnRo Live & MORE gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich; die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.
2.6 Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen aus dieser Ziffer nicht nach, kann AnRo Live & MORE dem Kunden den hierdurch entstehenden Zusatzaufwand (z.B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren Suche) in Rechnung stellen.
Teil 2 – Onlineauftritte und Technik
3. Webseiten- und Shoperstellung (agil)
3.1 Sofern keine abweichenden Individualvereinbarungen getroffen wurden, erfolgt die Erstellung von neuen oder die Erweiterung bestehender Webseiten/Shops oder Webkomponenten/Shopkomponenten (nachfolgend „Webseitenerstellung“) auf Grundlage agiler Methoden. Die übrigen Regelungen dieser AGB bleiben unberührt.
3.2 Gegenstand von Webseiten-Erstellungsverträgen zwischen AnRo Live & MORE und dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung bestehender Webseiten (z.B. Einbinden neuer Schnittstellen oder Programmierung neuer Online-Anwendungen) unter Beachtung der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen den Parteien geschlossene Webseiten-Erstellungsverträge sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB.
3.3 Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen AnRo Live & MORE und dem Kunden individuell abgeschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei AnRo Live & MORE zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Webseiten-Inhalte (gestalterische Inhalte wie Bilder, Layouts, Logos, Schriften u.Ä. sind vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen vom Kunden festzulegen und zur Verfügung zu stellen). Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch AnRo Live & MORE dar. AnRo Live & MORE wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere hinsichtlich der Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen AnRo Live & MORE und dem Kunden zustande.
3.4 Der Kunde kann jederzeit Kundenwünsche einbringen, soweit diese vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Derartige Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform (z.B. per E-Mail) zustimmen. Im Übrigen ist AnRo Live & MORE nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Funktionen/Positionen bzw. zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistung verpflichtet. Darüberhinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.
3.5 Sobald die Webseite fertiggestellt wurde, wird AnRo Live & MORE den Kunden zur Abnahme der Webseite auffordern.
3.6 Voraussetzung für die Tätigkeit von AnRo Live & MORE ist, dass sämtliche vom Kunden zu stellenden und für die Umsetzung des Projekts erforderlichen Daten (z.B. Texte, Vorlagen, Grafiken, Schriften) und/oder Systemumgebungen AnRo Live & MORE rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung gestellt werden. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist AnRo Live & MORE gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich.
3.7 Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung und/oder Einbindung von Plugins und/oder Tools (z.B. Statistik) oder Zertifikaten (z.B. SSL / TLS) sind von AnRo Live & MORE nur dann geschuldet, soweit dies individualvertraglich ausdrücklich vereinbart ist. Ein Anspruch auf die Herausgabe von Grafiken, Quellcodes, (Entwicklungs-)Dokumentationen, Handbücher und sonstiger Zusatzdokumentation besteht – vorbehaltlich abweichender ausdrücklicher Individualvereinbarungen – nicht.
3.8 Soweit nicht anders vereinbart sind die erstellten Webseiten für die Browser Chrome, Safari, Firefox und Edge in ihrer jeweils aktuellen Fassung optimiert (jeweils die letzten zwei Versionen des Browsers). Suchmaschinenoptimierung (SEO) wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde. Eine Optimierung für Mobilgeräte ist ebenfalls nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
3.9 AnRo Live & MORE ist nicht berechtigt und nicht verpflichtet, den Kunden zu wettbewerbsrechtlichen, verbraucherrechtlichen, kennzeichnungsrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Fragen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes zu beraten. Es obliegt daher dem Kunden, sich über die für seinen Shop geltenden wettbewerbsrechtlichen, verbraucherrechtlichen oder kennzeichnungsrechtlichen Bestimmungen zu informieren und den Shop gegebenenfalls durch einen spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen.
3.10 Nach Fertigstellung der Webseiten und/oder einzelner Teile hiervon kann AnRo Live & MORE dem Kunden Wartungs- und Pflegeleistungen in Bezug auf die Webseiten anbieten. Jedoch ist weder AnRo Live & MORE zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote von AnRo Live & MORE in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Individualvereinbarungen. Werden keine zusätzlichen Wartungs- und Pflegeleistungen zwischen den Parteien vereinbart, ist nach Abnahme allein der Kunde für die technische Instandhaltung und Aktualität der Webseiten verantwortlich. AnRo Live & MORE haftet gegenüber dem Kunden nicht für eventuelle Sicherheitslücken, die durch die Verwendung veralteter Software von Dritten zu rechtswidrigen Zwecken ausgenutzt werden (Hacking).
4. Wartung und Betreuung von Webseiten / Shops
4.1 Nach Fertigstellung der Webseiten und/oder einzelner Teile hiervon kann AnRo Live & MORE dem Kunden Wartungs- und Betreuungsleistungen in Bezug auf die Webseiten anbieten (nachfolgend „Wartungsverträge“). AnRo Live & MORE kann auch die Wartung von Drittwebseiten anbieten. Jedoch ist weder AnRo Live & MORE zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote von AnRo Live & MORE in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Individualabsprachen.
4.2 Inhalt der Wartungsverträge ist die Beseitigung von Funktionsstörungen sowie die anlassbezogene Aktualisierung der Webseite für gängige Webbrowser in ihrer jeweils aktuellen Version. Weitergehende Leistungen, wie z.B. regelmäßige Wartungen, können ggf. individualvertraglich vereinbart werden.
4.3 Voraussetzung für die Wartung ist, dass die zu wartenden Inhalte mit den Systemen von AnRo Live & MORE kompatibel sind. Die Kompatibilität kann insbesondere durch veraltete Komponenten der zu wartenden Inhalte oder durch eigenmächtige Änderungen von Seiten des Kunden beeinträchtigt werden. Sollte die Kompatibilität nicht gewährleistet sein, muss der Kunde diese selbstständig herstellen (z.B. durch entsprechende Updates) oder AnRo Live & MORE gesondert mit der Herstellung der Kompatibilität beauftragen.
4.4 AnRo Live & MORE haftet nicht für Funktionsstörungen und Inkompatibilitäten, die durch eigenmächtige Änderungen des Kunden verursacht wurden oder auf sonstigen Fehlern beruhen, die nicht im Verantwortungsbereich von AnRo Live & MORE liegen; die Vorschriften unter „Haftung / Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.
4.5 Die Wartung umfasst, vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen, nur die technische, nicht jedoch die inhaltliche Aktualisierung der Webseite. AnRo Live & MORE schuldet insbesondere nicht die Aktualisierung des Impressums oder der Datenschutzerklärung.
Teil 3 – Erstellung und Gestaltung von Content
5. Gestaltung von Printprodukten
5.1 Gegenstand von Designverträgen im Printbereich zwischen AnRo Live & MORE und dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung von Printprodukten nach den gestalterischen Vorgaben des Kunden (z.B. Ausgestaltung von Bannern, Postgrafiken, Plakaten, Schildern, Flyern, Roll-Ups, KFZ- oder Schaufenster-Beklebungen, Textilien oder Logo-Entwürfen). Zwischen den Parteien geschlossene Designverträge sind Werkverträge im Sinne von § 631 ff. BGB. Ein abweichender Leistungsumfang kann zwischen den Parteien individualvertraglich vereinbart werden.
5.2 Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen AnRo Live & MORE und dem Kunden individuell geschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei AnRo Live & MORE zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Design-Leistungen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch AnRo Live & MORE dar. AnRo Live & MORE wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere in Bezug auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen AnRo Live & MORE und dem Kunden zustande.
5.3 Nach Abschluss des Vertrages werden die Anforderungen des Kunden bei Bedarf in einem weiteren Briefing besprochen und die Vorgaben konkretisiert. Zu diesem Zeitpunkt können Kundenwünsche eingebracht werden, sofern sie vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Sofern erforderlich besteht die Möglichkeit eines Rebriefings vor Fertigung des Leistungsgegenstands. Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform (z.B. per E-Mail) zustimmen. Im Übrigen ist AnRo Live & MORE nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Positionen verpflichtet. Darüberhinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.
5.4 Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird AnRo Live & MORE den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern.
5.5 Soweit nichts anderes vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen zu. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind nach Durchführung der vereinbarten Korrekturschleifen grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
5.6 Voraussetzung für die Tätigkeit von AnRo Live & MORE ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderlichen Daten (Texte, Vorlagen, Grafiken etc.) AnRo Live & MORE vor Auftragsbeginn vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist AnRo Live & MORE gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann AnRo Live & MORE dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.
5.7 Die Vergütung ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.
5.8 Soweit vertraglich nicht anders vereinbart und vom Vertragszweck nicht anders zu erwarten, schuldet AnRo Live & MORE bei der Erstellung von Printprodukten neben den vertraglich vereinbarten Leistungsgegenständen nur die Übergabe einer Druckdatei (z.B. PDF, JPG oder PNG). Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe einer bearbeitbaren Datei (z.B. offene Dateien aus Grafikprogrammen).
6. Abwicklung von Printaufträgen
6.1 AnRo Live & MORE bietet dem Kunden die Abwicklung von Aufträgen zur Erstellung von Printprodukten (Flyer, Broschüren, Plakate, Kataloge u.Ä.) an. AnRo Live & MORE übernimmt sämtliche hierfür vereinbarten Handlungen, z.B. die Kommunikation mit dem jeweiligen den Druck ausführenden Dienstleister (Druckdienstleister). Je nach Vereinbarung bietet AnRo Live & MORE die Leistungen als Direktgeschäft oder als Vermittlungsgeschäft an.
6.2 Vereinbaren die Parteien ein Direktgeschäft, druckt AnRo Live & MORE die in Auftrag gegebenen Printprodukte selbst oder beauftragt in eigenem Namen und auf eigene Rechnung einen Druckdienstleister Vertragspartner des Kunden ist in diesem Fall ausschließlich AnRo Live & MORE. Zwischen dem Kunden und dem Druckdienstleister entsteht keine Vertragsbeziehung. AnRo Live & MORE stellt dem Kunden die Printprodukte direkt in Rechnung. Der Kunde nimmt die Printprodukte gegenüber AnRo Live & MORE ab.
6.3 Vereinbaren die Parteien ein Vermittlungsgeschäft, schließt AnRo Live & MORE den Vertrag für die Erstellung der Printprodukte mit dem Druckdienstleister im Namen und auf Rechnung des Kunden ab oder vermittelt einen solchen Vertrag. AnRo Live & MORE tritt gegenüber dem Druckdienstleister als reiner Vermittler auf. Die Vertragsbeziehung entsteht allein zwischen dem Kunden und dem Druckdienstleister. AnRo Live & MORE ist an diesem Vertrag nicht beteiligt. AnRo Live & MORE informiert den Kunden über alle wesentlichen Schritte und stimmt sich hinsichtlich der Details zum Vertragsinhalt und -abschluss (insbesondere zu Art, Preisen und Mengen) mit dem Kunden ab und ist an dessen Weisungen gebunden. Es gelten die jeweiligen Preis- und/oder Geschäftsbedingungen des Druckdienstleisters. Der Kunde bezahlt die Leistungen direkt gegenüber dem Druckdienstleister. Die Abnahme der Printprodukte erfolgt gegenüber dem Druckdienstleister. Es obliegt dem Kunden, die fertig gestellten Printprodukte auf ihre Mangelfreiheit hin zu überprüfen. AnRo Live & MORE haftet nicht für die vertragsgemäße Erzeugung der Printprodukte durch den Druckdienstleister, insbesondere nicht für deren Inhalt, Bestand, die Güte und/oder Beschaffenheit. AnRo Live & MORE stellt im Streitfall dem Kunden – soweit rechtlich zulässig – alle notwendigen Informationen zu Verfügung. Die darüberhinausgehende Unterstützung der Geltendmachung von Mängelgewährleistungs- oder sonstigen Ansprüchen ist seitens AnRo Live & MORE nicht geschuldet. Die Vorschriften unter „Haftung / Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.
6.4 Der Kunde ist verpflichtet, die zu übermittelnden Druckdaten vor Übermittlung an den Druckdienstleister sorgfältig auf inhaltliche und technische Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen, überprüft AnRo Live & MORE die Druckdaten nicht auf inhaltliche oder technische Richtigkeit. Der Druck der in Auftrag gegebenen Printerzeugnisse erfolgt erst dann, wenn der Kunde die finale Druckfreigabe erteilt hat.
6.5 Sofern ein bestimmtes Übermittlungsformat erforderlich ist (z.B. PDF, Indesign), wird der Kunde die Druckdaten in diesem Format übermitteln.
7. Erstellung von Texten / Copywriting
7.1 AnRo Live & MORE erstellt für den Kunden u.a. Texte (z.B. Pressemeldungen, Beiträge für Webseiten, Werbetexte etc.). Die Inhalte dieser Texte werden individualvertraglich festgelegt.
7.2 Sobald die vereinbarten Texte fertiggestellt wurden, wird AnRo Live & MORE sie dem Kunden zur Freigabe und Abnahme übermitteln. Soweit nicht anders vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen zu. Reklamationen hinsichtlich der stilistischen Gestaltung oder die Einbindung neuer Informationen in den Text sind nach der zweiten Änderungsschleife grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
7.3 Sofern AnRo Live & MORE mit der Veröffentlichung beauftragt wurde, erfolgt die Veröffentlichung der Texte vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen erst nach Freigabe durch den Kunden; die Freigabe stellt zugleich die Abnahme der Texte dar. Bei Pressemeldungen wird nach erfolgter Freigabe ferner ein Distributionsdatum festgelegt, an dem diese an die Medien übermittelt werden soll. Sofern der Kunde die Texte selbst veröffentlicht oder veröffentlichen soll, hat er die Texte vorab abzunehmen. Sofern der Kunde die Texte vor Abnahme veröffentlicht, gilt die Veröffentlichung als Abnahme.
7.4 Für Fehler, die nach der Freigabe / Abnahme entdeckt werden, haftet AnRo Live & MORE ausschließlich nach Maßgabe der Vorschriften unter der Überschrift „Haftung / Freistellung“.
8. Lektorat und Korrektorat
8.1 AnRo Live & MORE rechnet grundsätzlich nach Anzahl aller Zeichen einschl. Leerzeichen und Fußnoten, im übermittelten Dokument ab und bietet folgende Leistungen an: a) Korrektorat und b) Lektorat
8.2 AnRo Live & MORE korrigiert nach der jeweiligen aktuellen Rechtsschreibung und hält sich beim Lektorat an die APA Richtlinien und den Harvard Standard. Wünscht der Auftragnehmer eine Korrektur nach einer älteren Rechtsschreibung oder das Lektorat nach einem anderen Standard, so ist dies im Vertrag festzuhalten.
8.3 Der Rückversand der korrigierten Texte erfolgt wie im Auftragsschreiben vereinbart entweder in Papierform oder in Datenform. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für eine erfolgreiche Vermittlung oder Übersendung der versandten korrigierten Texte. Alle Verpflichtungen sind erfüllt, wenn die korrigierten Texte entsprechend der vereinbarten Versandart in den Versand gegeben worden sind. Der Versand auf elektronischem Weg (z. B. per E-Mail) oder auf eine andere Art der Fernübermittlung erfolgt auf alleinige Gefahr des Kunden. Bei Übersendung der korrigierten Texte per E-Mail oder auf eine andere Art der Datenfernübertragung ist der Kunde für eine endgültige Überprüfung der übertragenen Texte und Dateien verantwortlich, da eine Veränderung der übertragenen Daten nicht ausgeschlossen werden kann. Eine Haftung für Schäden aufgrund elektronischer Viren wird ebenfalls ausdrücklich ausgeschlossen.
8.4 Ziel des Korrektorats ist die höchstmögliche Reduzierung aller vom Auftraggeber verursachten Fehler im Ausgangstext. Das bedeutet, dass der Text des Auftraggebers hinsichtlich korrekter Rechtschreibung, Grammatik, Zeichensetzung und Silbentrennung geprüft wird und dass diese Korrekturen so gekennzeichnet werden, dass sie für den Auftraggeber nachvollziehbar sind. Der Auftraggeber erkennt ausdrücklich an, dass eine hohe Fehlermenge im Ausgangstext (z. B. durchschnittlich mehr als zehn Fehler pro Seite) das Erreichen dieses Ziels beeinträchtigen kann, sodass auch nach Abschluss des Korrektorats immer noch ein gewisser Rest an Fehlern im oben genannten Sinne verbleiben kann. Bei sich ständig wiederholenden Fehlern ist eine einmalige diesbezügliche Anmerkung des Korrektors ausreichend. Eine Garantie für völlige Fehlerfreiheit ist grundsätzlich immer ausgeschlossen.
8.5 Ziel des Lektorates ist die korrekte Schreibweise von Verweisen und Quellenangaben. Das Lektorat widmet sich grundsätzlich der formalen und der inhaltlichen Überprüfung eines Textes, wie z. B. des sprachlichen Stils, der Lesbarkeit und der Verständlichkeit eines Textes. Die Korrekturen werden so gekennzeichnet, dass sie für den Auftraggeber nachvollziehbar sind. Der Auftraggeber erkennt ausdrücklich an, dass eine hohe Fehlermenge im Ausgangstext (z. B. durchschnittlich mehr als zehn Fehler pro Seite) das Erreichen dieses Ziels beeinträchtigen kann, sodass auch nach Abschluss des Korrektorats immer noch ein gewisser Rest an Fehlern im oben genannten Sinne verbleiben kann. Bei sich ständig wiederholenden Fehlern ist eine einmalige diesbezügliche Anmerkung des Korrektors ausreichend. Eine Garantie für völlige Fehlerfreiheit ist grundsätzlich immer ausgeschlossen.
8.6 Da stilistische und inhaltliche Überarbeitungen stark vom Sprachgefühl des jeweiligen Lektors abhängen, verstehen sie sich lediglich als Verbesserungsvorschläge und bedürfen der Prüfung durch den Auftraggeber. Eine Haftung für stilistische Korrekturen und für das Lektorat wird daher ausgeschlossen.
8.7 Für Fehler haftet der Auftragnehmer bei nachweislichem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, maximal jedoch in Höhe des jeweiligen Auftragswerts. Beanstandungen sind vom Auftraggeber innerhalb einer Frist von 7 Kalendertagen nach Lieferung unter Angabe des Wortlauts der beanstandeten Textstellen und mit detaillierter Begründung geltend zu machen. Erfolgt diese Geltendmachung nicht oder zu spät, gilt die Leistung als akzeptiert. Bei berechtigten Reklamationen ist dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Nachbesserung einzuräumen. Nur wenn diese Nachbesserung nicht erbracht werden kann, besteht Anspruch auf angemessene Minderung des vereinbarten Honorars.
8.8 Wird die Leistung des Auftragnehmers durch den Auftraggeber nicht gemäß Punkt 8 beanstandet, geht die alleinige Verantwortlichkeit für die Richtigkeit der Arbeiten mit deren Annahme, spätestens jedoch nach Ablauf der Beanstandungsfrist, auf den Auftraggeber über. Für vom Auftraggeber nachträglich veränderte Texte lehnt der Auftragnehmer auch innerhalb der Beanstandungsfrist jede Verantwortung ab.
8.9 Für die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte von durch den Auftragnehmer bearbeiteten Texten ist der Auftraggeber verantwortlich.
8.10 Alle Texte werden vertraulich behandelt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden. Die elektronische Übermittlung von Texten und Daten sowie gegebenenfalls weitere Kommunikation in elektronischer Form zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer erfolgt jedoch auf Gefahr des Auftraggebers. Absoluten Schutz elektronisch übermittelter Daten und Informationen kann der Auftragnehmer nicht gewährleisten, da nicht auszuschließen ist, dass sich Unbefugte auf elektronischem Wege Zugriff auf die übermittelten Texte und Daten verschaffen.
9. Gestaltung und Konzeption von Grafiken und Logos (Designs)
9.1 AnRo Live & MORE übernimmt nach Vereinbarung mit dem Kunden die Konzeption und Gestaltung von Grafiken und/oder Logos (im Folgenden „Designs“).
9.2 Hierzu stellt der Kunde bei AnRo Live & MORE zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Designs. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch AnRo Live & MORE dar. AnRo Live & MORE wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere hinsichtlich der Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen AnRo Live & MORE und dem Kunden zustande.
9.3 Voraussetzung für die Tätigkeit von AnRo Live & MORE ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderliche Daten (Farbdefinition etc.) AnRo Live & MORE vor Auftragsbeginn vollständig in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann AnRo Live & MORE dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.
9.4 Soweit nichts anderes vereinbart, steht dem Kunden betreffend die einzelnen Designs das Recht auf je zwei Korrekturschleifen zu. Nach der Durchführung dieser Korrekturschleifen werden Anpassungswünsche und Reklamationen (insbesondere hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung) nicht mehr berücksichtigt. Wünscht der Kunde nach Durchführung der vereinbarten Korrekturschleifen weitere Änderungen, kann AnRo Live & MORE dem Kunden diese gegen ein zusätzlich zu vereinbarendem Entgelt erstellen.
9.5 Sobald das vereinbarte Design fertiggestellt wurde, wird AnRo Live & MORE den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern. Die Designs werden dem Kunden in einem gängigen Dateiformat zugesandt.
9.6 AnRo Live & MORE überprüft die finalen Designs ausdrücklich weder auf rechtliche Zulässigkeit (insbesondere Marken- und/oder Wettbewerbsrecht) oder auf Verletzung von sonstigen Kennzeichen- und / oder Schutzrechte (bspw. Marken, Geschmackmuster, Patente usw.) noch auf die Eintragungsfähigkeit der Designs z.B. in amtlichen Registern.
9.7 AnRo Live & MORE räumt dem Kunden die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte an den Designs ein. Vorbehaltlich abweichender Regelungen wird bei der Erstellung von Logos ein zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränktes, ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt; einzelne grafische Elemente der Logos dürfen jedoch für die Erstellung anderer Werke verwendet werden, solange hierdurch keine Verwechslungsgefahr zum erstellten Logo entsteht. Bei allen übrigen Designs wird vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Kunden an Dritte bedarf einer individualvertraglichen Vereinbarung mit AnRo Live & MORE. Die innerhalb der Korrekturschleife präsentierten Entwürfe dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von AnRo Live & MORE durch den Kunden weder im Original noch verändert genutzt, vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.
9.8 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Kunden über.
9.9 Soweit nicht anders individualvertraglich vereinbart, kann AnRo Live & MORE verlangen, dass auf den erstellten Werken ein geeigneter Urheberrechtsvermerk an einer angemessenen Stelle platziert wird.
10. Kontakt mit Supporthotlines
10.1 Sollte im Zuge der Erstellung, Programmierung von Aufträgen für den Kunden es notwendig sein, Supporthotlines jeglicher Art für weitere Unterstützung zur Fertigstellung des Auftrags des Kunden, zu kontaktieren, so ist auch für diese Tätigkeit der mit dem Kunden vereinbarte Stundensatz vom Auftraggeber bzw. Kunden zu leisten, unabhängig davon, ob die Lösung oder das Ergebnis des Supports auch bei anderen Kunden zum Einsatz kommen kann oder wird.
10.2 Ist der Auftraggeber oder Kunde damit nicht nach 10.1 einverstanden, so hat der Kunde sich selbst um die Lösung mit dem Support zu kümmern. Daraus resultierende Verzögerung von Arbeiten und Leistungen können AnRo Live & MORE nicht zum Nachteil ausgelegt werden. Der Auftraggeber bzw. Kunde ist für die zeitliche Verzögerung verantwortlich.
10.3 Der Auftraggeber oder Kunde hat schriftlich per Mail an AnRo Live & MORE (kontakt@anrolive.com) vor der Auftragsvergabe mitzuteilen, wer sich bei Supportanfragen im Zuge der Arbeiten und Fertigstellung von Aufträgen an Supporthotlines wendet.
Teil 4 – Verkauf von Hardware
11. Geltungsbereich und allgemeine Hinweise zum Verkauf von Hardware
11.1 Der folgende Teil gilt für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen („Hardware“), ohne Rücksicht darauf, ob AnRo Live and MORE die Hardware selbst herstellt oder bei Zulieferern einkauft (§§ 433, 650 BGB). Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass AnRo Live and MORE in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.
11.2 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich oder in Textform abzugeben (z.B. Brief, E-Mail, Telefax).
12. Lieferungsbedingungen, Gefahrübergang und Annahmeverzug
12.1 Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird die Hardware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, ist AnRo Live and MORE berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.
12.2 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Beim Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Hardware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Übergabe der Hardware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über.
12.3 Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung der AnRo Live and MORE aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so ist AnRo Live and MORE berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berechnet AnRo Live and MORE eine pauschale Entschädigung in Höhe von … EUR pro Kalendertag, beginnend mit der Lieferfrist bzw. – mangels einer Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Hardware.
12.4 Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von AnRo Live and MORE bei Annahme der Bestellung angegeben.
12.5 Sofern AnRo Live and MORE verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die AnRo Live and MORE nicht zu vertreten hat, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird AnRo Live and MORE den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist AnRo Live and MORE berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
12.6 Der Eintritt des Lieferverzugs der AnRo Live and MORE bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
13. Eigentumsvorbehalt
13.1 Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt Eigentum der AnRo Live and MORE bis alle Forderungen erfüllt sind, die der AnRo Live and MORE gegen den Kunden jetzt oder zukünftig zustehen, und zwar einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent. Sofern sich der Kunde vertragswidrig verhält – insbesondere sofern er mit der Zahlung einer Entgeltforderung in Verzug gekommen ist –, hat AnRo Live and MORE das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, nachdem AnRo Live and MORE eine angemessene Frist zur Leistung gesetzt hat. Die für die Rücknahme anfallenden Transportkosten trägt der Kunde. Sofern AnRo Live and MORE die Vorbehaltsware zurücknimmt, stellt dies bereits einen Rücktritt vom Vertrag dar. Ebenfalls einen Rücktritt vom Vertrag stellt es dar, wenn AnRo Live and MORE die Vorbehaltsware pfändet. Von AnRo Live and MORE zurückgenommene Vorbehaltsware darf von AnRo Live and MORE verwertet werden. Der Erlös der Verwertung wird mit denjenigen Beträgen verrechnet, die der Kunde der AnRo Live and MORE schuldet, nachdem AnRo Live and MORE einen angemessenen Betrag für die Kosten der Verwertung abgezogen hat.
13.2 Der Kunde muss die Vorbehaltsware pfleglich behandeln. Er muss sie auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich werden, muss der Kunde sie auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
13.3 Der Kunde darf die Vorbehaltsware verwenden und im ordentlichen Geschäftsgang weiter veräußern, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Er darf die Vorbehaltsware jedoch nicht verpfänden oder sicherungshalber übereignen. Die Entgeltforderungen des Kunden gegen seine Abnehmer aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware sowie diejenigen Forderungen des Kunden bezüglich der Vorbehaltsware, die aus einem sonstigen Rechtsgrund gegen seine Abnehmer oder Dritte entstehen (insbesondere Forderungen aus unerlaubter Handlung und Ansprüche auf Versicherungsleistungen) und zwar einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent tritt der Kunde der AnRo Live and MORE bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang ab. AnRo Live and MORE nimmt diese Abtretung an.
13.4 Der Kunde darf diese an AnRo Live and MORE abgetretenen Forderungen auf seine Rechnung im eigenen Namen für die AnRo Live and MORE einziehen, solange AnRo Live and MORE diese Ermächtigung nicht widerruft. Das Recht der AnRo Live and MORE diese Forderungen selbst einzuziehen, wird dadurch nicht berührt; allerdings wird AnRo Live and MORE die Forderungen nicht selbst geltend machen und die Einzugsermächtigung nicht widerrufen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.
13.5 Sofern sich der Kunde jedoch vertragswidrig verhält – insbesondere sofern er mit der Zahlung einer Entgeltforderung in Verzug gekommen ist –, kann AnRo Live and MORE vom Kunden verlangen, dass dieser der AnRo Live and MORE die abgetretenen Forderungen und die jeweiligen Schuldner bekannt gibt, den jeweiligen Schuldnern die Abtretung mitteilt und AnRo Live and MORE alle Unterlagen aushändigt sowie alle Angaben macht, die AnRo Live and MORE zur Geltendmachung der Forderungen benötigt.
13.6 Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden wird immer für die AnRo Live and MORE vorgenommen. Wenn die Vorbehaltsware mit anderen Sachen verarbeitet wird, die AnRo Live and MORE nicht gehören, so erwirbt AnRo Live and MORE Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Umsatzsteuer) zu den anderen verarbeiteten Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung. Im Übrigen gilt für die durch Verarbeitung entstehende neue Sache das Gleiche wie für die Vorbehaltsware.
13.7 Wird die Vorbehaltsware mit anderen der AnRo Live and MORE nicht gehörenden Sachen untrennbar verbunden oder vermischt, so erwirbt AnRo Live and MORE Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Umsatzsteuer) zu den anderen verbundenen oder vermischten Sachen im Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. Wird die Vorbehaltsware in der Weise verbunden oder vermischt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, sind der Kunde und AnRo Live and MORE bereits jetzt einig, dass der Kunde der AnRo Live and MORE anteilsmäßig Miteigentum an dieser Sache überträgt. AnRo Live and MORE nimmt diese Übertragung an.
13.8 Das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum an einer Sache wird der Kunde für AnRo Live and MORE verwahren.
13.9 Bei Pfändungen der Vorbehaltsware durch Dritte oder bei sonstigen Eingriffen Dritter muss der Kunde auf das Eigentum der AnRo Live and MORE hinweisen und muss AnRo Live and MORE unverzüglich schriftlich benachrichtigen, damit AnRo Live and MORE ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Sofern der Dritte die der AnRo Live and MORE in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten nicht zu erstatten vermag, haftet hierfür der Kunde.
13.10 Wenn der Kunde dies verlangt, ist AnRo Live and MORE verpflichtet, die der AnRo Live and MORE zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert den Wert der offenen Forderungen gegen den Kunden um mehr als 10% übersteigt. AnRo Live and MORE darf dabei jedoch die freizugebenden Sicherheiten auswählen.
Teil 5 – Verkauf von Software
14. Allgemeine Hinweise zum Verkauf von Software
14.1 AnRo Live and MORE bietet u. a. Software zum Verkauf an. Gegenstand des Vertrages ist die dauerhafte Überlassung der vereinbarten Software (nachfolgend: Software) einschließlich einer Dokumentation. Die Software der AnRo Live and MORE ist allein für die Verwendung durch den Kunden vorgesehen.
14.2 Der Kunde erhält folgende Leistungen: Die Software auf einem Datenträger sofern nicht vereinbart ist, dass der Kunde die Software im Wege des Downloads von einem Server der AnRo Live and MORE bezieht, eine Installationsanleitung sowie eine Online-Hilfe, die es erlaubt, Erläuterungen zu den Funktionalitäten während des Betriebs der Software abzurufen und auszudrucken.
14.3 Die Installation der Software erfolgt durch den Kunden, sofern eine Installation durch AnRo Live and MORE nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
14.4 Eine Schulung zur Nutzung der Software kann von dem Kunden gegen eine gesonderte Vergütung beauftragt werden.
15. Besondere Verkaufsbestimmungen von Software
15.1 Funktionalität und technische Einsatzbedingungen der Software richten sich in erster Linie nach der Beschreibung in der Benutzerdokumentation. Die Funktionalität der Software setzt voraus, dass sie in einer geeigneten technischen Umgebung abläuft.
15.2 Bei Software von AnRo Live and MORE stellt AnRo Live and MORE dem Kunden die originale Anwenderdokumentation des Herstellers zur Verfügung. Es besteht keine Verpflichtung, zusätzliche Dokumentation zu liefern. Wenn der Kunde eine umfassendere schriftliche Dokumentation wünscht, kann er der AnRo Live and MORE diesen Wunsch vor Vertragsabschluss mitteilen. In diesem Fall werden wir ihm ein Angebot für eine solche erweiterte Dokumentation unterbreiten.
15.3 Die Software kann zur Überprüfung der Berechtigung der Nutzung Daten an die AnRo Live and MORE übertragen. Fehlt eine Berechtigung zur Nutzung, gibt die Software einen entsprechenden Hinweis aus.
15.4 Während der Testläufe und der Installation ist der Kunde dafür verantwortlich, dass qualifizierte und geschulte Mitarbeiter anwesend sind und gegebenenfalls andere Aktivitäten im Zusammenhang mit der Computeranlage aussetzen. Vor jeder Installation muss der Kunde sicherstellen, dass alle seine Daten gesichert sind.
16. Nutzungsrechte
16.1 Der Kunde erhält mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Recht zur Nutzung der Vertragssoftware im Vertrag und dem Lizenzschein eingeräumten Umfang. Vor vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts stehen sämtliche Datenträger sowie die übergebene Benutzerdokumentation unter Eigentumsvorbehalt. Die Vertragssoftware darf nur durch maximal die Anzahl natürlicher Personen gleichzeitig genutzt werden, die der vom Kunden erworbenen Lizenzen entspricht. Die zulässige Nutzung umfasst die Installation der Vertragssoftware, das Laden in den Arbeitsspeicher sowie den bestimmungsgemäßen Gebrauch durch den Kunden. Die Anzahl der Lizenzen sowie Art und Umfang der Nutzung bestimmen sich im Übrigen nach dem Lizenzschein. In keinem Fall hat der Kunde das Recht, die erworbene Vertragssoftware zu vermieten oder in sonstiger Weise unterzulizenzieren, sie drahtgebunden oder drahtlos öffentlich wiederzugeben oder zugänglich zu machen oder sie Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, z.B. im Wege des Application Service Providing oder als „Software as a Service“. Abs. 4 bleibt unberührt.
16.2 Der Kunde ist berechtigt, eine Sicherungskopie zu erstellen, wenn dies zur Sicherung der künftigen Nutzung erforderlich ist. Der Kunde wird auf der erstellten Sicherungskopie den Vermerk „Sicherungskopie“ sowie einen Urheberrechtsvermerk des Herstellers sichtbar anbringen.
16.3 Der Kunde ist ausschließlich dann berechtigt, die Vertragssoftware zu dekompilieren und zu vervielfältigen, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist. Dies gilt jedoch nur unter der Voraussetzung, dass AnRo Live and MORE dem Kunden die hierzu notwendigen Informationen auf Anforderung nicht innerhalb angemessener Frist zugänglich gemacht hat.
16.4 Der Kunde ist berechtigt, die erworbene Kopie der Vertragssoftware einem Dritten unter Übergabe des Lizenzscheins und der Dokumentation dauerhaft zu überlassen. In diesem Fall wird er die Nutzung des Programms vollständig aufgeben, sämtliche installierten Kopien des Programms von seinen Rechnern entfernen und sämtliche auf anderen Datenträgern befindlichen Kopien löschen oder dem Verkäufer übergeben, sofern er nicht gesetzlich zu einer längeren Aufbewahrung verpflichtet ist. Auf Anforderung der AnRo Live and MORE wird der Kunde ihr die vollständige Durchführung der genannten Maßnahmen schriftlich bestätigen oder ihr gegebenenfalls die Gründe für eine längere Aufbewahrung darlegen. Des Weiteren wird der Kunde mit dem Dritten ausdrücklich die Beachtung des Umfangs der Rechtseinräumung gemäß der vorliegenden Ziffer vereinbaren. Eine Aufspaltung erworbener Lizenzvolumenpakete ist nicht zulässig.
16.5 Nutzt der Kunde die Vertragssoftware in einem Umfang, der die erworbenen Nutzungsrechte qualitativ (im Hinblick auf die Art der gestatteten Nutzung) oder quantitativ (im Hinblick auf die Anzahl der erworbenen Lizenzen) überschreitet, so wird er unverzüglich die zur erlaubten Nutzung notwendigen Nutzungsrechte erwerben. Unterlässt er dies, so wird AnRo Live and MORE die ihm zustehenden Rechte geltend machen.
16.6 Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen nicht von der Vertragssoftware entfernt oder verändert werden.
17. Gewährleistung
17.1 AnRo Live and MORE leistet Gewähr für die vereinbarte Beschaffenheit sowie dafür, dass der Kunde die Vertragssoftware ohne Verstoß gegen Rechte Dritter nutzen kann. Die Sachmängelgewährleistung gilt nicht für Mängel, die darauf beruhen, dass die Vertragssoftware in einer Hardware- und Softwareumgebung eingesetzt wird, die den im Lizenzschein genannten Anforderungen nicht gerecht wird oder für Änderungen und Modifikationen, die der Kunde an der Software vorgenommen hat, ohne hierzu kraft Gesetzes, dieses Vertrages oder aufgrund einer vorherigen schriftlichen Zustimmung der AnRo Live and MORE berechtigt zu sein.
17.2 Der Kunde hat die Vertragssoftware unverzüglich nach Erhalt auf offensichtliche Mängel zu überprüfen und diese bei Vorliegen der AnRo Live and MORE unverzüglich mitzuteilen, ansonsten ist eine Gewährleistung für diese Mängel ausgeschlossen. Entsprechendes gilt, wenn sich später ein solcher Mangel zeigt. § 377 HGB findet Anwendung.
17.3 AnRo Live and MORE ist im Falle eines Sachmangels zunächst zur Nacherfüllung berechtigt, d.h. nach eigener Wahl zur Beseitigung des Mangels („Nachbesserung“) oder Ersatzlieferung. Im Rahmen der Ersatzlieferung wird der Kunde gegebenenfalls einen neuen Stand der Software übernehmen, es sei denn dies führt zu unzumutbaren Beeinträchtigungen. Bei Rechtsmängeln wird AnRo Live and MORE dem Kunden nach eigener Wahl eine rechtlich einwandfreie Nutzungsmöglichkeit an der Vertragssoftware verschaffen oder diese so abändern, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden.
17.4 AnRo Live and MORE ist berechtigt, die Gewährleistung in den Räumlichkeiten des Kunden zu erbringen. AnRo Live and MORE genügt ihrer Pflicht zur Nachbesserung auch, indem sie mit einer automatischen Installationsroutine versehene Updates auf ihrer Homepage zum Download bereitstellt und dem Kunden telefonischen Support zur Lösung etwa auftretender Installationsprobleme anbietet.
17.5 Das Recht des Kunden, im Falle des zweimaligen Fehlschlagens der Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach seiner Wahl den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten, bleibt unberührt. Ein Rücktrittsrecht besteht nicht bei unerheblichen Mängeln.
17.6 Mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen verjähren Gewährleistungsansprüche aufgrund von Sachmängeln in einem Jahr. Die Verjährung beginnt im Falle des Verkaufs auf einem Datenträger mit der Ablieferung der Vertragssoftware, im Falle des Verkaufs mittels Download aus dem Internet nach Mitteilung und Freischaltung der Zugangsdaten für den Downloadbereich.
17.7 Die Regelungen dieses Abschnittes gehen den Reglungen unter dem Abschnitt „Mängelgewährleistung“ unter sonstigen Bestimmungen vor.
17.8 Besteht zwischen den Parteien ein Pflegevertrag, richtet sich die Beseitigungsfrist für Mängel nach den in diesem Pflegevertrag vorgesehenen Zeiten.
Teil 6 – Sonstige Leistungen
18. Fernwartung
18.1 AnRo Live and MORE führt im Auftrag des Kunden Fernwartungseinsätze auf den Systemen des Kunden durch (nachfolgend „Fernwartung“).
18.2 Inhalt der Fernwartung ist die Beseitigung von Funktionsstörungen sowie die anlassbezogene Hilfestellung bei der Installation oder beim Update von Anwendungssoftware; der Unterstützung bei Problemen in Anwendungen; Analyse und Behebung von Fehlersituationen; Suche nach möglichen technischen Fehlerursachen. Weitergehende Leistungen, wie z.B. regelmäßige Wartungen, Datensicherung, Virenschutz u.ä. können ggf. individualvertraglich vereinbart werden.
18.3 Die Fernwartung erfolgt innerhalb der Arbeitszeiten von AnRo Live and MORE und nach Absprache mit dem Kunden über den genauen zeitlichen Ablauf.
18.4 Im Rahmen der Fernwartung kann AnRo Live and MORE bis zu einem Vollzugriff seines Computersystems des Kunden erhalten. Der Kunde ist für die gewünschte Konfiguration von Sicherheitsvorkehrungen, insbesondere der gewünschten Zugriffskontrolle, Abbau von Verbindungen, sicherer Datenübertragung, vorbehaltlich abweichender individualer Absprachen selbst verantwortlich.
18.5 Vor Beginn der eigentlichen Fernwartung absolviert AnRo Live and MORE eine Anmeldeprozedur mit Authentifizierung. Der Fernzugriff beginnt, wenn der Kunde den Zugang auf das System ermöglicht. Der Kunde soll bei Bedarf die Fernwartung unterbrechen können bzw. die ablaufenden Vorgänge und Änderungen kontrollieren können. Zu diesem Zweck ist der Ablauf der Wartungsarbeiten und der Arbeiten zur Beseitigung von Störungen so zu gestalten, dass die ablaufenden Prozesse auf dem System auch vom Kunden mitverfolgt werden können. Abweichende Vereinbarungen können die Parteien treffen – insbesondere auch unbeaufsichtigte Wartung durch den Kunden.
18.6 AnRo Live and MORE verpflichtet sich, personenbezogene Daten, die bei der Wartungsmaßnahme gespeichert wurden, unverzüglich zu löschen, sobald diese Daten für die Wartungsmaßnahme nicht mehr benötigt werden. Ausgenommen ist die Protokollierung der Wartungsmaßnahme selbst. AnRo Live and MORE behandelt alle, durch die Fernwartung bekannt gewordenen betrieblichen Abläufe, sonstigen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und Passwörter und Informationen des Kunden streng vertraulich und verwendet oder nutzt diese weder für sich selbst noch für Dritte.
18.7 Die zur Fernwartung eingesetzte Software bzw. Techniken bestimmt grundsätzlich der Kunde. AnRo Live and MORE kann aber Software empfehlen. Es gelten ggf. zusätzlich die Softwarebestimmungen des Softwareanbieters.
18.8 AnRo Live and MORE haftet nicht für Funktionsstörungen und Inkompatibilitäten, die durch eigenmächtige Änderungen des Kunden verursacht wurden oder auf sonstigen Fehlern beruhen, die nicht im Verantwortungsbereich von AnRo Live and MORE liegen; die Vorschriften unter „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.
19. Beratungs- und Betreuungsleistungen im Bereich der Informationstechnologie
19.1 AnRo Live and MORE bietet dem Kunden allgemeine Beratungsleistungen in verschiedenen Bereichen der Informationstechnologie an. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet die AnRo Live and MORE ausschließlich eine Beratung nach bestem Wissen und Gewissen und – sofern einschlägig – auf Grundlage der aktuellen Erkenntnislage bzw. dem Stand der Technik. Bei den Beratungsleistungen handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis ist wird nur geschuldet, wenn es ausdrücklich zugesichert wurde. Auch die Beratung auf Grundlage oder unter Berücksichtigungen spezifischer Normen (z.B. DIN-Normen oder berufsrechtlicher Regelungen) ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
20. Sicherung von Daten
Der Kunde ist grundsätzlich für die ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung selbst verantwortlich. AnRo Live and MORE kann dem Kunden die Sicherung von Daten anbieten. Umfang und Art der Sicherung werden individualvertraglich geregelt. Sofern der Speicherplatz von Backups begrenzt ist, wird dies dem Kunden bei Vertragsschluss mitgeteilt. Eine revisionssichere Speichermethode für gesicherte Daten ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurden. Recoveryleistungen von AnRo Live and MORE sind nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
21. Webseitenhosting
21.1 AnRo Live and MORE bietet dem Kunden auch Hostingleistungen an. AnRo Live and MORE kann zur Erfüllung ihrer Leistungen die Server von Drittunternehmen einsetzen. Über die ggf. eingesetzten Drittunternehmen wird AnRo Live and MORE den Kunden vor Vertragsschluss informieren. Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand individueller Vereinbarungen zwischen den Parteien.
21.2 Sofern nicht anders vereinbart, übernimmt AnRo Live and MORE im Falle einer Beauftragung von Webhosting die Administration und Verwaltung der Daten. Der Kunde erhält grundsätzlich keinen Zugang zum Administrationsbackend des Hostingsystems, sofern die Parteien nichts Abweichendes vereinbart haben.
21.3 Die Verfügbarkeit der von AnRo Live and MORE zum Zwecke des Hostings verwendeten Server liegt bei mindestens 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind diejenigen Zeiten, innerhalb derer die Server aufgrund durch von AnRo Live and MORE nicht beeinflussbarer Ereignisse nicht erreichbar sind (Höhere Gewalt, Handlungen Dritter, technische Probleme außerhalb des Einflussbereichs von AnRo Live and MORE etc.).
21.4 Sofern nicht anders vereinbart besteht kein Anspruch des Kunden auf die Zuweisung einer festen IP-Adresse für seine Internetpräsenz. Technisch oder rechtlich bedingte Änderungen sind jederzeit möglich und bleiben vorbehalten.
21.5 Der Kunde ist verpflichtet, seine Passwörter und sonstigen Zugangsdaten – sofern ihm solche von AnRo Live and MORE zur Verfügung gestellt wurden – geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Für eventuellen Missbrauch durch Dritte ist der Kunde selbst verantwortlich, es sei denn, AnRo Live and MORE hat diesen zu vertreten.
21.6 Es obliegt dem Kunden, regelmäßige Sicherungskopien seiner gehosteten Daten zu erstellen. Ist der Kunde hierzu nicht in der Lage, hat er AnRo Live and MORE oder andere hierzu fachlich geeignete Dritte mit der Sicherung zu beauftragen. Für eventuelle Datenverluste, die aufgrund mangelnder Datensicherung entstehen, haftet der Kunde selbst.
21.7 Auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz dürfen keine Inhalte gespeichert werden, die beleidigend, extremistisch, gewaltverherrlichend oder -verharmlosend, volksverhetzend, rechtsextremistisch, diskriminierend, verfassungsfeindlich, jugendgefährdend oder pornografisch sind, die gegen die Rechte Dritter (z.B. Marken- und Urheberrecht) oder sonstiges geltendes Recht oder die guten Sitten (insbesondere Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht) verstoßen oder Schadcode bzw. Schadsoftware enthalten. Sofern AnRo Live and MORE Kenntnis darüber erlangt, dass im Rahmen des Hostings unzulässige Inhalte im Sinne dieses Absatzes auf dem bereitgestellten Speicherplatz hinterlegt sein könnten, wird er wie folgt vorgehen:
- AnRo Live and MORE wird die betreffenden Inhalte unverzüglich kursorisch prüfen. Sollte die kursorische Prüfung ergeben, dass ein unzulässiger Inhalt nicht ausgeschlossen werden kann, kann AnRo Live and MORE diesen nach eigenem Ermessen vorläufig sperren oder andere, der Gefährdungslage angemessene Maßnahmen bis hin zur Löschung des Inhalts treffen. AnRo Live and MORE wird den Kunden zur Stellungnahme auffordern und ihm hierfür eine angemessene Frist einräumen.
- Sobald die Stellungnahme des Kunden vorliegt oder wenn der Kunde innerhalb der eingeräumten Frist keine Stellungnahme abgegeben hat, wird AnRo Live and MORE eine endgültige Entscheidung darüber treffen, wie mit dem betroffenen Inhalt umzugehen ist. Hierbei kommen insbesondere folgende Maßnahmen in Betracht: Verwarnung; unbefristete Sperrung oder endgültige Löschung des Inhalts; vorübergehende Sperrung des Kunden (alternativ kann auch eine teilweise Sperrung erfolgen); ordentliche oder außerordentliche Kündigung des Vertrags; Strafanzeige oder Anzeige beim Ordnungsamt (sofern eine Straftat im Raum steht, die eine Gefahr für Leib, Leben oder Sicherheit einer Person darstellen kann, ist AnRo Live and MORE gesetzlich verpflichtet, diese zu melden). AnRo Live and MORE wird die jeweilige Maßnahme erst nach einer gründlichen und objektiven Abwägung vornehmen und hierbei insbesondere die Schwere des Verstoßes, die Anzahl der Gesamtverstöße, potenzielle Auswirkungen auf die von AnRo Live and MORE bereitgestellten Dienste, dessen Kunden und sonstige Dritte, das Gesamtverhalten (z.B. Einsichtsfähigkeit hinsichtlich des Verstoßes), das Verschulden (Vorsatz, Fahrlässigkeit), die Motive des Verstoßes (soweit erkennbar) und die Einlassung des Kunden (sofern vorhanden) berücksichtigen.
- AnRo Live and MORE wird den Kunden über die Bewertung, deren Ergebnis und die beschlossenen Maßnahmen informieren, soweit dem keine rechtlichen Gründe entgegenstehen.
- AnRo Live and MORE wird die gespeicherten Inhalte nicht proaktiv prüfen und – vorbehaltlich abweichender Angaben – auch keine automatisierten Prüfungen der abgelegten Inhalte vornehmen. Er wird jedoch tätig, sobald er selbst derartige Inhalte erkennt oder von Dritten über solche Inhalte in Kenntnis gesetzt wird. Sofern der Kunde Kenntnis von derartigen Inhalten erlangt, kann er sich selbstverständlich jederzeit an AnRo Live and MORE wenden; hierzu kann er die Kontaktdaten im Impressum verwenden.
Teil 7 – Beratung
22. Allgemeine Beratungsleistungen
AnRo Live & MORE bietet dem Kunden Beratungsleistungen in den Bereichen DSGVO, IT-Management, Digital Signage, Videoüberwachungssysteme und Videokonferenzsystem an. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet AnRo Live & MORE ausschließlich eine Beratung nach bestem Wissen und Gewissen und – sofern einschlägig – auf Grundlage der aktuellen Erkenntnislage bzw. dem Stand der Technik. Bei den Beratungsleistungen handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis ist wird nur geschuldet, wenn es ausdrücklich zugesichert wurde. Auch die Beratung auf Grundlage oder unter Berücksichtigungen spezifischer Normen (z.B. DIN-Normen oder berufsrechtlicher Regelungen) ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Teil 8 – Sonstige Bestimmungen
23. Preise und Vergütung
Die Vergütung für die Leistungen von AnRo Live & MORE ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien und richtet sich grundsätzlich nach dem Angebot.
24. Abnahme
Soweit eine Werkleistung vereinbart wurde, kann AnRo Live & MORE verlangen, dass die Abnahme in Schriftform erfolgt; die schriftliche Abnahme ist nur geschuldet, wenn AnRo Live & MORE den Kunden hierzu auffordert. Die Abnahmebestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches bleiben im Übrigen unberührt. Die Abnahmefrist im Sinne des § 640 Abs. 2 S. 1 BGB wird auf 2 Wochen ab Mitteilung über die Fertigstellung des Werks festgelegt, sofern im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände nicht eine längere Abnahmefrist erforderlich ist, die AnRo Live & MORE dem Kunden in diesem Fall gesondert mitteilen wird. Sofern sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht äußert oder die Abnahme nicht wegen eines Mangels verweigert, gilt das Werk als abgenommen.
25. Mängelgewährleistung
Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt bei AnRo Live & MORE. Die Verjährungsfrist für Mängel und sonstige Ansprüche beträgt ein (1) Jahr; diese Verjährungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche, die aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder aus der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit durch AnRo Live & MORE resultieren. Die Verjährung beginnt nicht erneut, sofern im Rahmen der Mängelhaftung eine Nacherfüllung erfolgt. Im Übrigen bleibt die gesetzliche Mängelgewährleistung unberührt.
26. Vertragslaufzeit bei Dauerschuldverhältnissen
Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen in und außerhalb dieser AGB haben Dauerschuldverhältnisse eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Wird der Vertrag nicht fristgerecht zum Laufzeitende gekündigt, verlängert er sich automatisch um weitere 12 Monate. Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
27. Rechteeinräumung, Eigenwerbung und Erwähnungsrecht
27.1 AnRo Live & MORE räumt dem Kunden – nach vollständiger Bezahlung des Auftrags durch den Kunden – an den entsprechenden Arbeitsergebnissen grundsätzlich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ein. Weitergehende Rechte können individualvertraglich vereinbart werden.
27.2 Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erteilt der Kunde AnRo Live & MORE ausdrücklich die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise öffentlich darzustellen. Insbesondere ist AnRo Live & MORE dazu berechtigt, mit der Geschäftsbeziehung zu dem Kunden zu werben und auf allen erstellten Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich als Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
27.3 Ferner ist AnRo Live & MORE berechtigt, den eigenen Namen mit Verlinkung in angemessener Weise im Footer und im Impressum der von AnRo Live & MORE erstellten Webseite(n) zu platzieren, ohne dass dem Kunden hierfür ein Entgeltanspruch zusteht.
28. Vertraulichkeit
28.1 AnRo Live & MORE wird alle ihm zur Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, DVD, CD-ROMs, Speicherkarten, Passwörter, interaktive Produkte und solche anderen Unterlagen, welche Filme und/oder Hörspiele und/oder sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien des Kunden oder mit ihm verbundenen Unternehmen enthalten, streng vertraulich behandeln. AnRo Live & MORE verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten (bspw. Lieferanten, Grafikern, Programmierern, Filmproduzenten, Tonstudios etc.), die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.
29. Haftung / Freistellung
29.1 AnRo Live & MORE haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts Anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz. Verletzt AnRo Live & MORE fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehendem Satz unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag AnRo Live & MORE nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung von AnRo Live & MORE ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung von AnRo Live & MORE für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
29.2 Der Kunde stellt AnRo Live & MORE von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen AnRo Live & MORE aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.
30. Umgang mit rechtswidrigen Inhalten
30.1 Sofern Ihnen AnRo Live & MORE Speicherplatzkapazitäten zur Verfügung stellt (z.B. Im Rahmen eines Hostings) dürfen auf diesem Speicherplatz keine Inhalte gespeichert werden, die beleidigend, extremistisch, gewaltverherrlichend oder -verharmlosend, volksverhetzend, rechtsextremistisch, diskriminierend, verfassungsfeindlich, jugendgefährdend oder pornografisch sind, die gegen die Rechte Dritter (z.B. Marken- und Urheberrecht) oder sonstiges geltendes Recht oder die guten Sitten (insbesondere Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht) verstoßen oder Schadcode bzw. Schadsoftware enthalten. Sofern AnRo Live & MORE Kenntnis darüber erlangt, dass im Rahmen des Hostings unzulässige Inhalte im Sinne dieses Absatzes auf dem bereitgestellten Speicherplatz hinterlegt sein könnten, wird er wie folgt vorgehen:
30.2 AnRo Live & MORE wird die betreffenden Inhalte unverzüglich kursorisch prüfen. Sollte die kursorische Prüfung ergeben, dass ein unzulässiger Inhalt nicht ausgeschlossen werden kann, kann AnRo Live & MORE diesen nach eigenem Ermessen vorläufig sperren oder andere, der Gefährdungslage angemessene Maßnahmen bis hin zur Löschung des Inhalts treffen. AnRo Live & MORE wird den Kunden zur Stellungnahme auffordern und ihm hierfür eine angemessene Frist einräumen.
30.3 Sobald die Stellungnahme des Kunden vorliegt oder wenn der Kunde innerhalb der eingeräumten Frist keine Stellungnahme abgegeben hat, wird AnRo Live & MORE eine endgültige Entscheidung darüber treffen, wie mit dem betroffenen Inhalt umzugehen ist. Hierbei kommen insbesondere folgende Maßnahmen in Betracht: Verwarnung; unbefristete Sperrung oder endgültige Löschung des Inhalts; vorübergehende Sperrung des Kunden (alternativ kann auch eine teilweise Sperrung erfolgen); ordentliche oder außerordentliche Kündigung des Vertrags; Strafanzeige oder Anzeige beim Ordnungsamt
(sofern eine Straftat im Raum steht, die eine Gefahr für Leib, Leben oder Sicherheit einer Person darstellen kann, ist AnRo Live & MORE gesetzlich verpflichtet, diese zu melden). AnRo Live & MORE wird die jeweilige Maßnahme erst nach einer gründlichen und objektiven Abwägung vornehmen und hierbei insbesondere die Schwere des Verstoßes, die Anzahl der Gesamtverstöße, potenzielle Auswirkungen auf die von AnRo Live & MORE bereitgestellten Dienste, dessen Kunden und sonstige Dritte, das Gesamtverhalten (z.B. Einsichtsfähigkeit hinsichtlich des Verstoßes), das Verschulden (Vorsatz, Fahrlässigkeit), die Motive des Verstoßes (soweit erkennbar) und die Einlassung des Kunden (sofern vorhanden) berücksichtigen.
30.4 AnRo Live & MORE wird den Kunden über die Bewertung,
deren Ergebnis und die reschlossenen Maßnahmen informieren, soweit dem keine rechtlichen Gründe entgegenstehen.
30.5 AnRo Live & MORE wird die gespeicherten Inhalte nicht proaktiv prüfen und – vorbehaltlich abweichender Angaben – auch keine automatisierten Prüfungen der abgelegten Inhalte vornehmen. Er wird jedoch tätig, sobald er selbst derartige Inhalte erkennt oder von Dritten über solche Inhalte in Kenntnis gesetzt wird. Sofern der Kunde Kenntnis von derartigen Inhalten erlangt, kann er sich selbstverständlich jederzeit an AnRo Live & MORE wenden; hierzu kann er die Kontaktdaten im Impressum verwenden.
31. Schlussbestimmungen
31.1 Die zwischen AnRo Live & MORE und den Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
31.2 Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz von AnRo Live & MORE als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
31.3 Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Beauftragung von (Web-)Designern in der Regel eine Abgabe an die Künstlersozialkasse zu zahlen ist. Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Abgabe, die im „Gesetz über die Sozialversicherung der selbstständigen Künstler und Publizisten“ (KSVG) festgeschrieben ist. Diese ist vom Kunden selbstständig bei der Künstlersozialkasse zu melden. Auf Höhe und Umfang dieser Abgabe hat AnRo Live & MORE keinen Einfluss. Die Meldung und Bezahlung des Beitrags obliegen allein dem Kunden.
31.4 AnRo Live & MORE ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z.B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Widerspricht er, treten die Änderungen nicht in Kraft; AnRo Live & MORE ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.
Stand: Auguts 2024 – Quelle: Rechtsanwaltskanzlei Siebert und Co – Berlin